Laut Beschluss von Bund und Ländern vom 16. November 2020 sollen Risikopatienten besser vor Corona geschützt werden. Aus diesem Grund erhalten berechtigte Personen automatisch von der jeweiligen Krankenkasse Anfang Januar 2021 einen Berechtigungsschein, der sie dazu legitimiert innerhalb von 2 festgelegten Zeiträumen jeweils 6 Masken in einer Apotheke anzufragen.
Sie sind berechtigt? In diesem Fall werden Sie von Ihrer Krankenkasse 2 Bescheinigungen zum Nachweis der Anspruchsberechtigung für je 6 Masken postalisch erhalten. Nur mit diesem Nachweis ist die Masken-Abgabe an Sie möglich!